1. Anordnung durch die Führerscheinstelle
Alles beginnt mit einem Bescheid Ihrer örtlichen Führerscheinstelle (in Darmstadt z. B. das Bürger- und Ordnungsamt, im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Fachdienst Verkehr; in Frankfurt das Straßenverkehrsamt usw.). Darin steht die konkrete Fragestellung für die MPU – das ist der wichtigste Satz im gesamten Verfahren, weil er den Prüfungsmaßstab bestimmt.
2. Sperrfrist / Wartezeit
Bei gerichtlichen Entziehungen gilt eine Sperrfrist (oft 6–24 Monate), in der Sie keinen neuen Führerschein beantragen dürfen. Diese Zeit ist die beste Vorbereitungszeit – Sie sollte nicht ungenutzt verstreichen, gerade wenn Nachweise (Abstinenz) parallel laufen sollen.
3. Auswahl der Begutachtungsstelle
Sie wählen selbst eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF). Im Rhein-Main-Gebiet gibt es viele Anbieter (TÜV Hessen, DEKRA, pima-mpu, AVUS u. a.). Es gibt keine „bessere" Stelle im Behördensinne – aber Unterschiede in Ablauf und Terminfindung.
4. Abstinenznachweise (nur Alkohol/Drogen)
Wenn Ihre Konstellation Abstinenz verlangt, starten Sie das Programm frühzeitig bei einer akkreditierten Stelle. Übliche Formate:
- Urinscreening: 4 Termine in 6 Monaten oder 6 Termine in 12 Monaten, kurzfristig einbestellt.
- Haaranalyse: zwei Analysen à 3 Monate.
- CDT (Alkohol): ergänzender Blutwert, keine Alleinbasis.
5. Die Vorbereitung (bei uns)
Parallel oder anschließend läuft die eigentliche Vorbereitung. Dauer und Umfang sind individuell – von 4 bis über 10 Sitzungen. Ziel ist keine perfekte Selbstdarstellung, sondern eine glaubwürdige, tragfähige Verhaltensänderung, die Sie selbst erklären können.
6. Der Prüfungstag
Die eigentliche MPU besteht aus drei Blöcken (ca. 3–4 Stunden vor Ort):
- Medizinische Untersuchung: Blutentnahme, Anamnese, kurze körperliche Untersuchung.
- Reaktionstest: Gerätetest zu Reaktionsschnelligkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit (kein Grund zur Panik – der wird selten zum Problem).
- Psychologisches Gespräch: 45–60 Minuten. Hier fällt die Entscheidung. Es geht um Ihre Geschichte, Ihre Aufarbeitung und Ihre stabile Neuordnung.
7. Gutachten und Wiedererteilung
Das schriftliche Gutachten kommt in etwa 10–14 Tagen. Sie bekommen es zuerst und entscheiden, ob es an die Behörde geht. Ist es positiv, beantragen Sie die Neuerteilung – dazu gehören je nach Bundesland zusätzlich Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, falls veraltet.
8. Bei einem negativen Ergebnis
Das ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wichtig: nicht sofort einen zweiten Termin buchen, sondern ehrlich analysieren, was tatsächlich fehlte. Wir übernehmen auch Wiederholer und arbeiten dann gezielt an genau den Punkten, an denen das erste Gutachten hakelt.
