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MPU wegen Straftaten

MPU nach Verkehrsstraftat – wenn Verhalten unter Druck bewertet wird

Nötigung, Gefährdung, Unfallflucht, illegale Rennen: Bei Straftaten prüft der Gutachter besonders genau, ob eine belastbare Verhaltensänderung stattgefunden hat. Wir arbeiten strukturiert an genau dieser Frage.

Warum Straftaten anders bewertet werden

Bei einer Alkohol-MPU steht eine Substanz im Zentrum. Bei einer Straftaten-MPU geht es meist um Verhaltensmuster unter Druck: Aggression, Impulsivität, Ignorieren von Regeln, Verdrängung nach einem Vorfall (klassisch: Unfallflucht). Das ist für den Gutachter schwerer greifbar und wird entsprechend genau geprüft.

Typische Anlässe

  • § 240 StGB – Nötigung im Straßenverkehr: Dichtes Auffahren, Ausbremsen, Bedrängen.
  • § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs: Grob verkehrswidriges Verhalten mit Gefährdung.
  • § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Ob spontan oder organisiert.
  • § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Auch bei geringem Schaden.
  • Nichtverkehrsbezogene Straftaten: z. B. Körperverletzung mit erheblichem Aggressionsanteil.

Sperrfrist ist kein toter Zeitraum

Nach dem Urteil verhängt das Gericht meist eine Sperrfrist, in der Sie keinen neuen Führerschein beantragen können (typisch 6–24 Monate, in schweren Fällen länger). Viele lassen diese Zeit ungenutzt verstreichen und starten die MPU-Vorbereitung erst am Ende. Das ist ein Fehler: Der Gutachter will einen Prozess sehen – belegbar über einen längeren Zeitraum, nicht als Crash-Programm der letzten 4 Wochen.

Was der Gutachter im Gespräch prüft

  • Wie war Ihre Situation und Ihr innerer Zustand zum Tatzeitpunkt?
  • Welche Rolle spielten Impulsivität, Wut, Konkurrenz, Angst?
  • Was ist seit dem Vorfall passiert – auch außerhalb des Verkehrs (Therapie, Coaching, Sportprogramm, Reflexion)?
  • Wie stabil sind diese Änderungen unter Alltagsdruck?
  • Bei Unfallflucht: Wie reagieren Sie heute in einem Konflikt, wenn Sie Angst haben?

Wie wir arbeiten

  1. Aktenanalyse: Urteil, Ermittlungsakte, Anordnung der Führerscheinstelle.
  2. Ehrliche Rekonstruktion: Was ist damals wirklich passiert – jenseits von Verharmlosung und Selbstanklage?
  3. Verhaltensarbeit: Konkrete Techniken für Konflikt- und Stresssituationen.
  4. Externe Belege: Wenn sinnvoll, Empfehlung ergänzender Therapie oder Aggressionsberatung.
  5. Simulation: Ihre Prüfungsschilderung unter kritischer Nachfrage.

myMPUonline ist keine Rechtsberatung. Zu strafrechtlichen Fragen sprechen Sie bitte mit einem Verkehrsrechtsanwalt.

Häufige Fragen

Antworten aus der täglichen Beratungspraxis – ehrlich und ohne Garantieversprechen.

Häufige Anlässe: Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), aber auch BtMG-Straftaten. Auch Straftaten ohne direkten Verkehrsbezug (z. B. Körperverletzung mit hoher Aggression) können zur MPU führen.

Strafgericht und Führerscheinstelle sind getrennt. Das Gericht verhängt die Strafe (Geld/Bewährung), die Führerscheinstelle prüft davon unabhängig die künftige Fahreignung – dazu dient die MPU.

Es gibt eine gerichtlich festgelegte Sperrfrist, in der Sie den Führerschein nicht neu beantragen können (oft 6–24 Monate). Erst danach beginnt der eigentliche MPU-Prozess. Die Vorbereitung sollte aber lange vorher starten – gerade bei Straftaten braucht eine glaubwürdige Verhaltensänderung Zeit.

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