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Ratgeber

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wann daraus zusätzlich eine MPU wird

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Wann daraus eine MPU-Anordnung wird, was droht und wie du reagierst.

·Furkan Baris
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Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG – wann eine MPU angeordnet wird

In der Beratung erlebe ich einen Fall immer wieder: Jemand ist ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren – aus Leichtsinn, aus Zeitdruck oder weil die Sperrfrist noch nicht abgelaufen war – und plötzlich steht neben der Geldstrafe auch noch eine MPU-Anordnung im Raum. Viele sind überrascht, weil weder Alkohol noch Drogen im Spiel waren. Genau dieser Zusammenhang wird in den bestehenden Artikeln zu Straftaten selten vertieft, deshalb hier der genaue Blick darauf.

Was zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Der Begriff ist weiter gefasst, als viele denken. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl die dafür nötige Fahrerlaubnis fehlt oder das Führen ausdrücklich verboten ist. Typische Konstellationen aus der Praxis:

  • Es wurde noch nie eine Fahrerlaubnis erworben.
  • Es wird während eines laufenden Fahrverbots gefahren.
  • Es wird trotz Entziehung der Fahrerlaubnis oder noch laufender Sperrfrist gefahren.
  • Ein ausländischer Führerschein ist in Deutschland nicht (mehr) gültig oder anerkannt.

Alle vier Fälle werden strafrechtlich gleich behandelt – der Unterschied liegt später bei der Frage, ob und warum eine MPU angeordnet wird.

Welche Strafen drohen nach § 21 StVG?

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, bei Fahrlässigkeit mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe. Dazu kommen in der Regel Punkte in Flensburg und, je nach Fall, eine gerichtliche Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Wer während einer laufenden Sperrfrist erneut fährt, riskiert eine weitere Strafanzeige – das Delikt wiederholt sich dann faktisch von selbst.

Wann kommt zusätzlich eine MPU ins Spiel?

Anders als bei Alkohol- oder Punktefällen gibt es für Fahren ohne Fahrerlaubnis keinen festen Schwellenwert, ab dem automatisch eine MPU folgt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, gestützt auf die Generalklausel in § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Sie kann ein Gutachten verlangen, wenn Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen – unabhängig vom konkreten Straftatbestand. In der Praxis führt das besonders häufig zu einer MPU-Anordnung, wenn

  • die Tat sich wiederholt hat,
  • gleichzeitig eine Sperrfrist missachtet wurde,
  • Zweifel bestehen, ob die betroffene Person die Rechtsordnung grundsätzlich respektiert, oder
  • der Antrag auf Wiedererteilung nach einem vorherigen Entzug gestellt wird und die Behörde die Gesamtsituation neu bewerten will.

Wer nur einmal ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, ohne weitere Auffälligkeiten, muss nicht zwingend zur MPU – die Behörde hat hier Ermessensspielraum. Das macht Fälle in dieser Kategorie schwerer vorhersehbar als etwa MPU-Anordnungen wegen Alkohol, wo klare Promillegrenzen gelten.

Was das für die Vorbereitung bedeutet

Der entscheidende Unterschied zu Alkohol- oder Drogenfällen: Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis geht es nicht um Abstinenznachweise oder Laborwerte, sondern um die Frage, ob die Person nachvollziehbar erklären kann, warum es zu dem Verstoß kam und was sich seitdem verändert hat. Ein psychologisches Gespräch, das reine Reue-Formeln abfragt, überzeugt Gutachter selten. Was zählt, ist eine konkrete, überprüfbare Verhaltensänderung – zum Beispiel ein nachvollziehbarer Umgang mit Terminen, Behördenpost und Fristen, wenn genau das im Vorfeld das Problem war.

In einem Beratungsfall aus diesem Jahr ging es um jemanden, der während einer laufenden Sperrfrist noch einmal gefahren war, weil kurzfristig kein anderer Weg zur Arbeit organisiert werden konnte. Vor der Behörde zählte am Ende nicht die Erklärung „es ging nicht anders“, sondern die ehrliche Auseinandersetzung damit, warum genau in dieser Situation keine Alternative gesucht wurde – und was seither anders organisiert ist. Genau an diesem Punkt setzt eine gute Vorbereitung an, nicht bei auswendig gelernten Antworten.

Zeit und Kosten realistisch einordnen

Die Kosten für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis liegen meist zwischen 400 und 800 Euro für Gutachten und Untersuchung, je nach Anbieter und Umfang der geforderten Zusatzgutachten. Kommt eine gezielte Vorbereitung hinzu, sollte man je nach Format mit weiteren Kosten rechnen. Wichtiger als der Preisvergleich ist aber der zeitliche Vorlauf: Zwischen Anordnung, Terminfindung beim Gutachter und dem eigentlichen Termin vergehen oft mehrere Wochen bis Monate – Zeit, die für eine ehrliche Aufarbeitung genutzt werden sollte, statt sie einfach verstreichen zu lassen.

FAQ

Nein. Es gibt keine Automatik. Die Behörde prüft den Einzelfall und ordnet eine MPU vor allem bei Wiederholung, Kombination mit weiteren Verstößen oder begründeten Zweifeln an der Einsicht an.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf aus der Nichtvorlage eines Gutachtens auf die Nichteignung schließen. Praktisch bedeutet das: keine Fahrerlaubnis, ohne dass überhaupt ein negatives Gutachten vorliegt.

Rechtlich ja – beide können zur Voraussetzung für die Fahrerlaubnis werden. Inhaltlich unterscheiden sich die Fragestellungen aber deutlich, weshalb pauschale Vorbereitungsunterlagen hier oft wenig bringen.

Fazit

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Bagatelle, aber auch kein automatischer MPU-Fall. Ob am Ende ein Gutachten gefordert wird, hängt stark davon ab, wie die Behörde die Gesamtsituation einschätzt – Wiederholung und Kombination mit anderen Verstößen sind die häufigsten Auslöser. Wer einen entsprechenden Bescheid bekommen hat, sollte ihn genau lesen und die konkrete Begründung klären, bevor er sich auf ein Standardprogramm einlässt.

Häufige Fragen zur Ratenzahlung

Die MPU-Vorbereitung lässt sich bei myMPUonline in zwei Raten bezahlen. Die wichtigsten Fragen dazu kurz beantwortet:

Ja. Die Pakete MPU Standard und MPU Premium lassen sich in zwei gleich großen Raten bezahlen: die erste Rate vor dem Start, die zweite im Verlauf der Vorbereitung.

Nein. Der Gesamtpreis bleibt identisch – es gibt weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren oder Aufschläge. Die Summe wird lediglich auf zwei Zahlungstermine verteilt.

Nein. Es gibt keine Schufa-Abfrage und keinen Kreditvertrag. Die Ratenzahlung ist eine direkte Vereinbarung mit myMPUonline und wird vor dem ersten Termin schriftlich festgehalten.

Nein. Die Gebühr der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle sowie Abstinenznachweise oder Laborkosten werden direkt dort bezahlt und sind nicht Teil der Vorbereitung.

Sofort nach Eingang der ersten Rate. Es entsteht keine Wartezeit gegenüber einer Einmalzahlung – der erste Termin wird direkt in der kostenlosen Erstanalyse festgelegt.

Ja. Die Ratenzahlung gilt unabhängig vom Wohnort, also auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Darmstadt und dem übrigen Rhein-Main-Gebiet – online wie vor Ort.

Mehr zu Ablauf, Kosten und Terminen in der Region: MPU-Vorbereitung Darmstadt

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung. Eine MPU-Vorbereitung ist eine begleitende Leistung und beinhaltet kein Versprechen und keine Garantie auf das Bestehen der MPU.

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