Viele Menschen wissen nicht, wie viele Punkte sie tatsächlich in Flensburg haben. Sie rechnen im Kopf, verlassen sich auf Hörensagen oder warten auf den nächsten Brief der Behörde. Das ist riskant, denn für Ermahnung, Verwarnung und Entzug zählt nicht dein Bauchgefühl, sondern der Stand im Fahreignungsregister. Wer ihn kennt, kann rechtzeitig planen.
Warum der genaue Punktestand zählt
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit festen Stufen. Bei 4 bis 5 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG). Der Entzug ist dann zwingend, die Behörde hat keinen Ermessensspielraum. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 04.11.2025 (Az. 11 CS 25.1701) noch einmal bestätigt.
Wichtig ist das Tattagprinzip: Punkte entstehen mit dem Tag der Tat, sofern sie später rechtskräftig geahndet wird. Das heißt, ein Verstoß kann dich in eine höhere Stufe bringen, obwohl du von der Eintragung noch gar nichts weißt. Der Brief der Behörde kommt unter Umständen erst Wochen oder Monate später.
Die Punkteauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt
Die Auskunft über deinen eigenen Stand ist kostenlos. Du hast zwei Wege:
- Online über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, möglich mit einem Ausweis, der nach dem 1.11.2010 ausgestellt wurde.
- Schriftlich per Post, mit Identitätsnachweis, also entweder einer beglaubigten Unterschrift (kostenpflichtig) oder gut lesbaren Kopien von Vorder- und Rückseite des Ausweises.
Telefonisch oder per Fax gibt es keine Auskunft. Rechne beim Postweg mit einigen Tagen bis Wochen Wartezeit. Wenn eine Frist drückt, ist der Online-Weg die bessere Wahl.
Tilgungsfristen: Wann Punkte wirklich verschwinden
Die Fristen sind starr, ein weiterer Punkt verlängert sie nicht. Sie betragen:
- 2,5 Jahre für eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt
- 5 Jahre für eine Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten oder eine Straftat mit 2 Punkten
- 10 Jahre für eine Straftat mit 3 Punkten
Die Frist beginnt in der Regel mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tattag. Außerdem gibt es eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 StVG): Auch nachdem ein Eintrag tilgungsreif ist, bleibt er noch ein Jahr gespeichert und darf für bestimmte Zwecke weiter verwendet werden, unter anderem von der Fahrerlaubnisbehörde für Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG. Ein Eintrag, der in der Auskunft noch auftaucht, ist deshalb nicht automatisch Teil deines aktuell maßgeblichen Punktestands. Verlass dich nicht auf eigene Rechnerei, sondern auf die Tilgungs- und Löschungsdaten in der Auskunft.
Typische Denkfehler
In Gesprächen sehe ich immer wieder dieselben Annahmen, und sie sind meistens falsch:
- „Nach zwei Jahren ist alles weg." Nein, die Fristen sind je nach Art der Tat unterschiedlich lang, und die Überliegefrist kommt hinzu.
- „Die Behörde schreibt mich schon an, bevor es kritisch wird." Nicht verlässlich. Wegen des Tattagprinzips können mehrere Taten gleichzeitig rechtskräftig werden.
- „Ein Seminar rettet mich jederzeit." Ein Punkt Abzug gibt es nur bei 1 bis 5 Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist der Abbau durch ein Seminar nicht mehr möglich.
Was du aus dem Punktestand machen kannst
Hast du die Auskunft in der Hand, ordne sie ein. Stehst du bei 1 bis 3 Punkten, geht es vor allem um Vermeidung und darum, die Tilgungsdaten im Blick zu behalten. Bei 4 bis 5 Punkten solltest du prüfen, ob das freiwillige Fahreignungsseminar für dich sinnvoll ist. Ab 6 Punkten hilft kein Seminar mehr, und jeder weitere Verstoß kann direkt zum Entzug führen.
Kommt es zum Entzug bei 8 Punkten, gibt es eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten, und eine positive MPU ist Voraussetzung. Dann zählt, dass du die Gründe für dein Verhalten nachvollziehbar aufgearbeitet hast. Dafür ist Zeit nötig, deshalb lohnt es sich, nicht erst nach dem Entzug damit anzufangen. Ich begleite Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet dabei persönlich und sage dir ehrlich, wo du stehst.
FAQ
Fazit
Wer seinen Punktestand nicht kennt, plant im Blindflug. Die Auskunft ist kostenlos, in wenigen Minuten online beantragt und gibt dir die Tilgungsdaten, auf die es ankommt. Prüfe sie einmal im Jahr und immer dann, wenn du einen neuen Verstoß hattest. Wenn die Lage eng wird, ist früh handeln fast immer besser als abwarten.
Häufige Fragen zur Ratenzahlung
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